Seien Sie sich sicher, wir möchten Ihnen den Aufenthalt so angenehm wie möglich machen und können uns leider auch nur nach den Vorgaben der Bundesregierung richten. Diese müssen uns nicht immer gefallen, aber umgehen lassen sich diese auch nicht. So hat jetzt die Bundes-Notbremse eingesetzt und das sollten Sie für Ihren Termin in dieser Phase wissen:
Jeder Kunde muss ab dem Betreten des Salons und bis zum Verlassen eine FFP2 (bzw. vergleichbare KN95) Maske tragen.
Geimpfte Kunden werden von der Testpflicht befreit. Die müssen aber nach der 2. Impfung, die mindestens 15 Tage alt sein muss, ihren Impfausweis oder eine Kopie des Impfausweises vorlegen.
Alle nicht geimpften (oder nicht vollständig geimpften) Kunden müssen ein anerkanntes negatives SARS-CoV-2-Testergebnis vorweisen, welches nicht älter sein darf als 24 Stunden.
Folgende Tests sind zugelassen:
Bürgertest in Corona Teststelle, wie beispielsweise in der Stadt-Galerie auf dem Park Deck A, Drive-in-Station bei Möbel Heinrich, DRK und Apotheken (kostenlos)
Schnelltest in Corona Teststelle gegen Bezahlung
Selbsttest z.B. aus der Apotheke oder Supermarkt (Spucktest usw.) muss zum Friseurtermin mitgebracht werden und unter Beobachtung durch unsere Mitarbeiter (als Zeuge) von Ihnen selbst durchgeführt werden.
4. Wir können Ihnen den Service anbieten, diesen bei uns vorhandenen Test auch direkt vor Ort zum Selbstkostenpreis von 6€ durchzuführen.
Allerdings sollte dabei berücksichtigt werden, dass nach absolvieren des Tests eine Zeit von 15 Minuten vergehen muss, bis ein Testergebnis vorliegt. Entsprechend sollten Sie Ihre Terminzeiten reservieren und bitte Verständnis für unsere zeitlichen Abläufe aufbringen, da wir uns selbst hier auf Neuland bewegen, auch wenn ein entsprechendes Schulungszertifikat zum Testen unserem Mitarbeiter vorliegt.
Aufgrund dieser Tatsachen empfehlen wir schlichtweg, das Testergebnis bei einem der Testzentren einzuholen, um die Prozesse kurz und einfach zu halten.
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