Das war ein kurzes Intermezzo, welches sich auch nicht unbedingt wiederholen muss Die erst vor Kurzem durch die Bundesnotbremse verordnete Pflicht eines anerkannten negativen COVID-19-Testergebnisses vor der Behandlung und das tragen einer FFP2-Maske während des gesamten Aufenthaltes wird ab Donnerstag, den 06.Mai 2021 wieder aufgehoben.
Ab dann gilt die zuvor aktive Niedersachsen-Verordnung. Also nach wie vor Hygienemaßnahmen wie bekannt. Es bleibt wirklich nur zu hoffen, dass die Regierung hier jetzt keine auf, ab, auf, ab, ... fährt mit der Situation.
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